Teichtmeister-Prozesstermin infolge von Erkrankung geplatzt
Der Prozesstermin gegen den ehemaligen Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes von umfangreichem Material mit bildlichen Darstellungen von Kindesmissbrauch (§207a StGB) ist wegen Erkrankung des Angeklagten geplatzt. Teichtmeister hätte sich am Mittwoch am Wiener Landesgericht für Strafsachen vor einem Einzelrichter zu verantworten gehabt, weil er sich von Februar 2008 bis zum Sommer 2021 insgesamt 58.000 Dateien mit einschlägigem Material beschafft haben soll.
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