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Spitäler müssen Patientendaten herausgeben

Spitäler müssen Patienten Informationen aus ihrer Krankenakte herausgeben. Das sieht ein Urteil der Datenschutzbehörde zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor, über das der "Kurier" in seiner Montag-Ausgabe berichtet. Das Urteil hält fest, dass Gesundheitsdaten ausdrücklich der DSGVO unterliegen.

© APA/THEMENBILD