Offene Fragen nach Urteilen in Wiener Terror-Prozess gibt es
Nach den nicht rechtskräftigen Urteilen im Prozess gegen mutmaßliche Unterstützer des Attentäters von Wien, der am 2. November 2020 in der Innenstadt vier Personen getötet hat, tun sich Fragen nach allfälligen weiteren Beitragstätern auf, die zwar nicht am Anschlag selbst beteiligt waren, aber dem Attentäter im Vorfeld die Tatausführung mitermöglicht haben könnten. Das bezieht sich vor allem auf einen unlängst in Wien verurteilten Islamisten und einen Waffenhändler.
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