Teilerfolg Spaniens im Streit um Auslieferung von Katalanen
Im Streit um die Auslieferung katalanischer Politiker durch Belgien hat Spanien einen Teilerfolg errungen. Am Dienstag urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass Belgien die Auslieferung grundsätzlich nicht aus Gründen ablehnen darf, die allein im spanischen Recht liegen. Anders sei es aber, wenn dies zu einer Verletzung von Grundrechten führe. (Az: C-158/21)
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