Neue EU-Regelung erlaubt Hausgrillen als Lebensmittel
Ab Dienstag ist ein neues EU-Gesetz gültig. Dann dürfen Hausgrillen EU-weit in Lebensmittel verwendet werden. Die Insekten dürfen dann gefroren, getrocknet oder als Pulver verwendet werden. Für Wanderheuschrecken und Larven des Mehlkäfers gilt das bereits seit längerem. Derzeit gibt es 8 weitere Anträge auf die Zulassung von Insekten als Lebensmittel.