Neue EU-Regelung tritt in Kraft: Grillen als Lebensmittel
Von Dienstag an dürfen Hausgrillen in Lebensmitteln verwendet werden. Dann tritt ein neues EU-Gesetz in Kraft, wonach die Insekten gefroren, getrocknet oder als Pulver verwendet werden können. Zwei Tage später gilt das dann auch für Larven des Getreideschimmelkäfers. Ähnliche Regeln gibt es bereits für Wanderheuschrecken und Larven des Mehlkäfers. "Derzeit gibt es acht weitere Anträge auf die Zulassung von Insekten als Lebensmittel", heißt es seitens der EU-Kommission.
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