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Politik

Ibiza und Parteispenden

vor 4 Jahren12. Jänner 2023 um 11:03
ÖsterreichInnenpolitik
Rasch war nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos klar: Dass die beiden Heinz Christian Strache und Johann Gudenus (beide Ex-FPÖ) auf Ibiza für die Unterstützung einer vermeintlichen Oligarchennichte Gegenleistungen aus der Regierung heraus in den Raum stellten, ist nicht strafbar. Denn dafür hätten die FPÖ bereits in der Regierung sein müssen. Diese Lücke hat die Regierung nun geschlossen: Auch wer sich um ein Amt bewirbt, darf sich künftig nicht mehr bestechen lassen. Diese "Vorab-Korruption" zu unterbinden, gebühre auch die Fairness, befand Justizministerin Alma Zadić: Für den Herausforderer eines Bürgermeisters sollten im Wahlkampf dieselben Regeln gelten wie für den Bürgermeister selbst.
Ex-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer soll schon als Kind in der Sandkiste gewusst haben, dass er einmal Kanzler werden will. Nicht alle Versprechen, die er zwischen Spielplatz und Kanzleramt gemacht hat, sollen aber strafbar sein. Immerhin soll korruptes Verhalten, nicht jugendlicher Eifer bestraft werden. Daher greift die Regelung für Kandidaten erst, wenn sie sich in einem Wahlkampf befinden und es nicht nur hypothetisch möglich ist, dass das Amt auch erreicht wird. Bei der Nationalratswahl würde die Regelung etwa ab einem Neuwahlantrag gelten. Bei Strache und Gudenus war das im Sommer 2017 der Fall. Wären die beiden aber ein Jahr zuvor auf Ibiza gewesen, könnten Sie weiterhin nicht belangt werden - unabhängig davon, ob Strache FPÖ-Chef war oder nicht. Die Regelung gilt aber auch für Beamten, wenn sich diese in einem Auswahlverfahren etwa für eine Leitungsfunktion befinden. Kinder dürfen also auch weiterhin in der Sandkiste vom Kanzleramt oder der Abteilungsleitung träumen und Klassenkameraden erfundene Ministerposten versprechen - wobei die Jüngsten ohnehin noch nicht strafmündig sind, wie Verfassungsministerin Edtstadler anmerkte.
Die FPÖ Wien soll insgesamt zehn Millionen Euro bekommen haben, damit der Unternehmer Thomas Schellenbacher als Vertrauensmann ukrainischer Oligarchen auf einem FPÖ-Ticket in den Nationalrat einziehen konnte, vermutete die WKStA. Die Ermittlungen wurden 2018 dennoch eingestellt. Immerhin sei es nicht verboten, ein Mandat zu kaufen. Das ändert sich nun. Künftig droht Haft, wenn ein Mandat gekauft wird. Schlagend wird diese Regelung aber erst, wenn die Funktion auch angenommen wird. Der reine Versuch, ein Mandat zu kaufen, reicht in diesem Fall nicht. Konkret heißt das: Einer Partei im Geheimen Geld zu geben, um ein Mandat zu erhalten, ist noch nicht strafbar. Tritt man es aber an, drohen sowohl dem Parteiverantwortlichen als auch dem erfolgreichen Kandidaten Haftstrafen. Die Regelung gilt nicht auf Gemeindeebene.
Nicht nur Parteien werden gewählt, sondern auch Personen. Die ÖVP gab unter Sebastian Kurz Vorzugsstimmen etwa besonders viel Gewicht: Wer mehr Unterstützung sammelte, wurde in der Liste rasch vorgereiht und hatte bessere Chancen auf ein Mandat. Der Tiroler ÖVP-Abgeordnete Franz Hörl sammelte für seinen Vozugsstimmenwahlkampf 2017 daher Spenden - zum Beispiel 25.000 Euro einer nahegelegenen Bergbahn-Gesellschaft. Die Höhe wäre der Spende wäre schon jetzt nicht mehr erlaubt: Bereits 2019 wurde eine Spendenobergrenze von 7.500 Euro pro Spender und Jahr beschlossen. Die Obergrenze wächst mit der Inflation und lag 2022 bereits bei 7.935,21 Euro pro Jahr. Das Sammeln von Spenden bleibt aber auch für einzelne Personen erlaubt - solange dafür keine Gegenleistung in den Raum gestellt wird. Einen Mandatskauf stellt das auch nicht dar, da das Geld nicht gesammelt wird, um der Partei das Mandat abzukaufen, sondern um mehr Mittel für den Wahlkampf zu haben. Auch politische Versprechungen an die Wählerschaft bleiben erlaubt. Konkret: Hörl darf sich allgemein und öffentlich für Bergbahn-Gesellschaften einsetzen. Weil ihr dieses Anliegen wichtig ist, darf die Bergbahn-Gesellschaft ihn oder die ÖVP mit Spenden im Wahlkampf unterstützen. Sie darf aber nicht an ihn herantreten und ihre finanzielle Unterstützung an Bedingungen knüpfen, wie das etwa die vermeintliche Oligarchennichte auf Ibiza versucht hatte.
Neu ist auch, dass künftig schon eine rechtskräftige Korruptions-Verurteilung ab einer bedingten Haft von sechs Monaten ausreicht, um alle Ämter, die Wählbarkeit voraussetzen, zu verlieren. Dazu stellt der VfGH einen Antrag auf Verlust der Wählbarkeit fest. Zusätzlich steigen die Strafen bei schwerster Korruption deutlich an. Und im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz verdreifachen sich die Höchstbeträge. Letzteres betrifft vor allem Unternehmen.
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