U-Haft-Automatik bei schweren Straftaten aufgehoben
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit sofortiger Wirkung eine Bestimmung aufgehoben, die zwingend Untersuchungshaft vorschreibt, wenn es um ein Verbrechen mit mindestens zehn Jahren Strafdrohung geht. Wie in allen anderen Fällen muss auch hier individuell geprüft werden, ob Haftgründe vorliegen. In entsprechenden Fällen muss das nun nachgeholt werden. Eine automatische Freilassung bedeutet die Entscheidung also nicht.
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