"Der Wegscheider" verstieß mehrfach gegen Objektivitätsgebot
ServusTV hat mit der Sendung "Der Wegscheider" in fünf Fällen gegen das Objektivitätsgebot des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes (AMD-G § 41 Abs. 1) verstoßen. Das hat die Medienbehörde KommAustria entschieden. ServusTV-Intendant Ferdinand Wegscheider beschäftigte sich mit der Corona-Pandemie, den Maßnahmen der Bundesregierung dagegen und der Covid-Impfung. Die Behörde ortete grob verzerrende Formulierungen und Darstellungen ohne ausreichendes Tatsachensubstrat.
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