Die Verstaatlichung der Asylwerber-Betreuung wirft für den Verfassungsgerichtshof (VfGH) Fragen auf. Er hat beschlossen, Bestimmungen im Gesetz für die Bundesbetreuungsagentur (BBU-G) sowie im Verfahrensgesetz des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA-VG) auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Im Fokus steht die Nähe der BBU vor allem zum Innenministerium und die Unabhängigkeit der Beratung bzw. Betreuung.
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