Paukenschlag in der Causa rund um den Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft Johann Fuchs: Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) hat die Schuldsprüche des Landesgerichts Innsbruck vom August gegen ihn aufgehoben. Fuchs war wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss zu einer unbedingten Geldstrafe über 72.000 Euro verurteilt worden. Über die Strafsache muss nun am Landesgericht Innsbruck neu verhandelt werden.
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