Der Rechnungshof (RH) hat eine Follow-up-Überprüfung zum österreichischen Verkehrsstrafen-System durchgeführt und weiterhin Kritik daran geübt. Nach wie vor gibt es kein bundesweit abrufbares Verwaltungsstrafen-Register. Außerdem fehlen Verordnungen für einheitliche Strafgeldbeträge bei den abgekürzten Verfahren der Strafverfügung, der Anonymverfügung sowie der Organstrafverfügung sowie einheitliche Straftoleranzen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.
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