Gericht stellt fest: Schmid durfte im U-Ausschuss schweigen
Thomas Schmid, Ex-Finanz-Generalsekretär und eine zentrale Figur in diversen ÖVP-Affären, hat sich im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss größtenteils zu Recht der Aussage entschlagen - weil ein Strafverfahren gegen ihn läuft. Das stellte das vom U-Ausschuss angerufene Bundesverwaltungsgericht laut "Falter" fest. Nur einzelne, eher unwichtige Fragen hätte er beantworten müssen. Deshalb muss er 800 Euro Beugestrafe zahlen. Gegen den Beschluss könnte nur Schmid Revision erheben.
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