Gericht erlaubt Auswertung von Handydaten der Fellner-Brüder
Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die komplette Auswertung der Handy- und Mailkommunikation von Wolfgang und Helmuth Fellner erlaubt. Denn die Mediengruppe Österreich hat laut "ZiB 2" den Ermittlern zu wenige Daten geliefert. Die Medienmanager legten Beschwerde gegen die Entscheidung ein. Wolfgang Fellner sprach auf APA-Anfrage vom "bisher schwersten Bruch des Redaktionsgeheimnisses".
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