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Das gilt für Schüler und Berufstätige, die zu spät kommen

Ein Streik ist ein Dienstverhinderungsgrund – aber nur, wenn man tatsächlich keine Alternative hat, um den Arbeitsplatz zu erreichen. Schüler, die auf Schienenverkehr angewiesen sind, sind entschuldigt.

Am Montag ist an allen Stadteinfahrten mit Staus zu rechnen
© Juergen Fuchs
Am Montag ist an allen Stadteinfahrten mit Staus zu rechnen
Thomas Martinz