VfGH weist Anfechtungen der Bundespräsidentenwahl zurück
Der Verfassungsgerichtshof hat alle gegen die Wahl des Bundespräsidenten eingebrachten Anfechtungen zurückgewiesen. Die Wahl angefochten hatten vier Personen, die geltend machten, dass ihre Kandidatur rechtswidrigerweise nicht zugelassen worden sei. Sie haben nach der Entscheidung des VfGH am gestrigen Montag die Voraussetzungen für eine Kandidatur allerdings nicht erfüllt gehabt. Somit kann das Wahlergebnis nun vom Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden.