Regierung einigte sich über Reform des Maßnahmenvollzugs
Die Bundesregierung hat sich über die lang diskutierte Reform des Maßnahmenvollzugs geeinigt. Psychisch kranke Rechtsbrecher können nur mehr dann potenziell lebenslang in eine Anstalt eingewiesen werden, wenn das Anlassdelikt mit mehr als drei Jahren (bisher: ein Jahr) Freiheitsstrafe bedroht ist (bei Gefahr für sexuelle Integrität oder Leib und Leben schon ab einem Jahr). Eine Sonderregelung wird für Terroristen in der Rückfallstäter-Kategorie geschaffen.
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