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VfGH berät über Hofburgwahl und U-Ausschuss

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) berät am 14. und 22. November Anträge zur Bundespräsidentenwahl und zum ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss. Klargestellt wurde am Mittwoch vom Höchstgericht, dass Rechtsanwalt Werner Suppan - er vertritt unter anderem Ex-ÖVP-Chef Sebastian Kurz und ist auch Ersatzmitglied am VfGH - in allen Anträgen zum U-Ausschuss befangen sei und er deshalb weder mitwirken werde noch Aktenzugang habe.

© APA/GEORG HOCHMUTH