Kein Gehweg oder Gehsteig: Dürfen Fußgänger jede Straßenseite nutzen?
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Prinzipiell sind Fußgängerinnen und Fußgänger verpflichtet, Gehsteige bzw. Gehwege zu benützen. Aber was gilt, wenn es diese entlang von Landstraßen gar nicht gibt? Wir haben bei der Rechtsberatung des ÖAMTC nachgefragt.
Prinzipiell sind Fußgängerinnen und Fußgänger verpflichtet, Gehsteige bzw. Gehwege zu benützen. Aber was gilt, wenn es diese entlang von Landstraßen gar nicht gibt? Wir haben bei der Rechtsberatung des ÖAMTC nachgefragt.
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