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Bosnier holt sich in Graz 18.600 Euro über dreisten Sozialbetrug

Der 71-Jährige lebt im Ausland, soll aber über seine Scheinadresse in Graz illegal eine österreichische Invaliditätspension bezogen haben. Nun haben ihn die Kriminalisten wegen des Verdachts auf schweren gewerbsmäßigen Betrug angezeigt.

Eine I-Pension darf man nur mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich beziehen
© APA/ROLAND SCHLAGER
Eine I-Pension darf man nur mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich beziehen