Die meisten der aufgrund der Corona-Pandemie eingeführten Sonderregelungen bei der Matura laufen aus. Unter anderem entfallen die Verlängerung der Arbeitszeit um eine Stunde bei der schriftlichen Matura, die Ersatztermine bei Verhinderung sowie die mögliche Einschränkung der Themenbereiche bei der mündlichen AHS-Matura. Erhalten bleibt dagegen die Einrechnung der Jahresnoten in die Maturanoten, heißt es in einer Information an die Schulen.
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