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Wenn ein Friseurbesuch diskriminierend ist

Seit 20 Jahren ist die Expertise von Gleichbehandlungsanwältinnen und -anwälten in Kärnten gefragt. Sie beschäftigen sich mit einer Fülle an Anfragen. Ab sofort lädt eine Ausstellung zu dem wichtigen Thema.

Sexuelle Belästigung ist nach wie vor Diskriminierungsgrund Nummer eins (Symbolfoto)
© APA
Sexuelle Belästigung ist nach wie vor Diskriminierungsgrund Nummer eins (Symbolfoto)
Barbara Pertl