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Androsch dürfte sich UVP-Verfahren für Loser-Gondel vorerst ersparen

Das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes zur UVP-Pflicht des Losers ergeht schriftlich. Allerdings: Nicht einmal der gegnerische Anwalt glaubt, dass zugunsten einer UVP entschieden wird. Er kündigt an, Revision einzulegen.

Hannes Androsch ist Mehrheitseigentümer der Loser Bergbahnen
© Christian Huemer
Hannes Androsch ist Mehrheitseigentümer der Loser Bergbahnen
Christian Huemer
Teamleiter - Redaktion Mürztal