Der Vorarlberger Landtag hat am Mittwoch einstimmig das neue Parteienförderungsgesetz verabschiedet. Es verkürzt den Wahlwerbezeitraum und beschränkt Wahlplakate und Wahlwerbungskosten. Die Parteien müssen zudem jährlich umfassend Rechenschaft über ihre Finanzen ablegen, der Landesrechnungshof erhält dazu Prüfrechte. Für Kritik der Opposition sorgten weiter die Frage der Vereine und die Ausstattung des Rechnungshofs. In Kraft treten wird das Gesetz am 1. Jänner 2023.