Für Staatsanwälte reichen die bestehenden Verfahrenslimits
Angesichts der von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) erneuerten Forderung nach einer Beschränkung der Dauer von Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften auf höchstens vier Jahre hat die Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte am Dienstag auf das seit 2015 bestehende Limit hingewiesen. Von einer absoluten Frist habe der Gesetzgeber damals bewusst abgesehen, wurde betont.
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