Der Bundespräsident steht im Staat Österreich an erster Stelle. Er steht vom Gesetz her sogar über dem Bundeskanzler und dem Nationalratspräsidenten. Der Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler und auch die Minister. Diese werden ihm vom Bundeskanzler vorgeschlagen. Der Bundespräsident kann sogar eine Regierung entlassen, wenn er will. Er ist auch oberster Befehlshaber des Österreichischen Bundesheeres. Er kann nur durch eine Volksabstimmung abgesetzt werden.
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