Der Verfassungsgerichtshof hat diverse Anträge der ÖVP in Sachen U-Ausschuss ab- bzw. zurückgewiesen. Einerseits stellten die Höchstrichter fest, dass angeforderte Dokumente nicht vom Untersuchungsgegenstand erfasst seien, andererseits hat sich die Volkspartei in einem ihrer Ersuchen an den VfGH im Datum vertan und offenbar die Monate verwechselt. Die ÖVP zeigte sich verärgert.
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