Das seit zehn Jahren bestehende Planungssystem der österreichischen Gesundheitsinfrastruktur hat - mit Einschränkungen - den Test durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bestanden. Sowohl was das Prinzip der Zielsteuerung als auch die regionalen und den österreichischen Strukturplan Gesundheit betrifft, gab es keine Bedenken. Auch die Bedarfsprüfung für selbstständige Ambulatorien hielt der Prüfung stand.
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