Beugestrafe für Schmid wegen Fernbleibens im U-Ausschuss
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat gegen Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid eine Beugestrafe in Höhe von 6.000 Euro wegen Nichterscheinens vor dem ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss verhängt. Schmids Anwalt kündigte gegenüber dem "Standard" an, gegen die Entscheidung berufen zu wollen. Diese ist damit vorerst nicht rechtskräftig.