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Fall Tina: Asyl-Bundesamt scheitert laut Anwalt mit Revision
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Revision des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) im Fall Tina zurückgewiesen. Das teilte der Anwalt des Mädchens, Wilfried Embacher, am Dienstag via Twitter mit. "Nach 18 Monaten steht im Fall Tina die Rechtswidrigkeit der Abschiebungen endgültig fest." Das BFA hatte eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die umstrittene Abschiebung der damals Zwölfjährigen rechtswidrig war, bekämpft.