Mutter muss nach Tod der schwerkranken Tochter vor Gericht
Weil sie sich nicht ausreichend um ihre schwerkranke und seit mehreren Jahren bettlägerige Tochter gekümmert haben soll, muss sich am kommenden Freitag eine 81 Jahre alte Frau wegen gröblicher Vernachlässigung mit Todesfolge am Wiener Landesgericht verantworten. Die Tochter war exakt vor einem Jahr - am 15. August 2021 - in der Wohnung der Angeklagten in Meidling gestorben. Bei ihrem Ableben wog die zu diesem Zeitpunkt 52-Jährige bei einer Größe von 1,67 Meter 25 Kilogramm.
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