Der Kronzeugenstatus für die Meinungsforscherin Sabine Beinschab in der ÖVP-Inseratenaffäre sorgt für Diskussionen. Umstritten ist etwa, ob die Voraussetzung der Freiwilligkeit ihres Beitrags zur Tataufklärung vorliegt. Außerdem wäre eine Gewährung des Status nicht im Einklang mit dem Gesetz, wenn die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Beinschab diesen von sich aus angeboten und nicht Beinschab selbst diesen beantragt hätte.
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