Kultur-Lockdown wegen Kirchen-Ausnahmen gleichheitswidrig
Das coronabedingte Betretungsverbot für Kultureinrichtungen im Herbst 2021 war laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) gleichheitswidrig. Grund dafür ist die Ausnahme für Kirchen und Religionsgemeinschaften, wie die Verfassungsrichter in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung feststellen. Gegen das Betretungsverbot für Kultureinrichtungen an sich gab es aber keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
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