Coronabedingtes Betretungsverbot für Kultureinrichtungen
Ausnahmen für Kirchen laut VfGH gleichheitswidrig
Das coronabedingte Betretungsverbot für Kultureinrichtungen im Herbst 2021 war laut VfGH gesetzwidrig. Obwohl Kirchen und Religionsgemeinschaften eigene Regeln aufstellten, sieht der VfGH keine "sachliche Rechtfertigung für eine derartige Ungleichbehandlung von Religion und Kunst".
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