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Anspruch auf Dienstfreistellung bei infiziertem Kindergartenkind

Nach anfänglicher Verwirrung ist nun klar, dass das Betretungsverbot von Kindergärten auch für infizierte Kinder gilt. Eltern haben für diesen Fall einen Anspruch auf Dienstfreistellung.

Damit der Kindergarten sicher ist, erhalten Eltern infizierter Kinder einen Anspruch auf Dienstfreistellung
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Damit der Kindergarten sicher ist, erhalten Eltern infizierter Kinder einen Anspruch auf Dienstfreistellung