Positiv getestete Kinder dürfen nicht in Kindergarten und Volksschule
Die Verordnung, die ab 1. August gelten soll, sieht vor, dass positiv getestete Kinder unter elf Jahren nicht in den Kindergarten oder in die Volksschule dürfen. Was das für die Eltern und die Betreuung heißt, ist noch nicht klar.
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