VwGH sieht Mängel bei Bestellung in Sozialversicherung
Die Arbeitnehmervertreter in der Selbstverwaltung sehen sich durch ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs in ihrer Kritik an der Bestellung zweier Spitzenpositionen im Dachverband der Sozialversicherungsträger bestätigt. Das Höchstgericht kritisierte bei der Besetzung im Jahr 2019 unter Türkis-Blau etwa, dass Einladungen nicht rechtzeitig erfolgten oder dass den Gewerkschaftern relevante Unterlagen nicht übermittelt wurden. Diese sehen nun das Sozialministerium gefordert.