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Was oft in Mietverträgen steht, aber gar nicht gilt

Auch wenn der Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist: Nicht jede Klausel gilt dadurch automatisch. Woran sich Mieter und Mieterinnen nicht halten müssen.

Was die Auslegung von Klauseln im Mietvertrag anlangt, hat der OGH schon vielfach für Klarheit gesorgt
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Was die Auslegung von Klauseln im Mietvertrag anlangt, hat der OGH schon vielfach für Klarheit gesorgt
Daniela Bachal