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Warum die SPÖ ihren Gratis-Seezugang doch behalten darf

Die SPÖ hat vor dem Verwaltungsgerichtshof teilweise recht bekommen: Weil Nachfahren von Nazi-Opfern dem Land Oberösterreich auftrugen, der SJ einen Seezugang einzuräumen, gilt die Differenz zum Marktwert nicht als Parteispende.

© APA/CHRISTIAN HASLACHER
Georg Renner