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Hohe Haftstrafen in Pariser Terrorprozess sind rechtskräftig
Im Prozess um die islamistischen Terroranschläge 2015 in Paris sind die bereits verhängten hohen Haftstrafen rechtskräftig. Weder der Hauptangeklagte Salah Abdeslam noch einer der 19 anderen Angeklagten oder die Staatsanwaltschaft seien in Berufung gegangen, berichtete die Zeitung "Le Parisien" am Dienstag.