Die Privatschulen in freier Trägerschaft (z.B. Waldorf- oder Montessorischulen) wollen eine Ausnahme für die seit heuer verkürzte Frist für Schulabmeldungen. Eltern müssen ihre Kinder bis zum letzten Schultag des laufenden Schuljahrs abmelden, wenn diese im kommenden Schuljahr häuslichen Unterricht oder eine Privatschule ohne permanentes Öffentlichkeitsrecht besuchen wollen. Bisher war dies bis zum Ende der Sommerferien möglich.
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