Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Christoph Grabenwarter, ist skeptisch bezüglich der Notwendigkeit der Einführung eines Eilverfahrens. Verfahren vor dem VfGH würden im Schnitt nur drei bis vier Monate dauern. Gleichzeitig müsse man den Parteien bestimmte Stellungnahme- und Anhörungsrechte einräumen, manchmal seien auch mündliche Verhandlungen geboten, so Grabenwarter bei einer Diskussion beim Grundrechtetag der österreichischen Rechtsanwälte am Montag.