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Strafregisterauszug beim Kinderschutz nur bedingt tauglich
In der Kinder- und Jugendarbeit tätige Einrichtungen und Vereine können seit 2014 auf eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" zurückgreifen, wenn Job-Bewerber oder ehrenamtliche Mitarbeiter in direkten und regelmäßigen Kontakt mit Kindern kommen. Der Haken an der Sache: länger zurückliegende Verurteilungen zu Sexualstraftaten scheinen selbst in dieser erweiterten Strafregisterbescheinigung mitunter nicht auf.