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Kein Schmerzensgeld für "gemobbten" Beamten

Vorgesetzte sollen Kärntner an seinem Arbeitsplatz gemobbt haben. So sehr, dass er gesundheitliche Schäden davongetragen hat. Dennoch wurde seine Klage nach Schmerzensgeld abgewiesen.

"Kein systematisches, ausgrenzendes und prozesshaftes Geschehen": Die Mobbingklage wurde abgewiesen
© Eva Maria Griese
"Kein systematisches, ausgrenzendes und prozesshaftes Geschehen": Die Mobbingklage wurde abgewiesen