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"Judensau"-Relief darf an Wittenberger Kirche bleiben

Ein als "Judensau" bezeichnetes Sandsteinrelief darf nach einer Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) an der Fassade der Stadtkirche Wittenberg im Bundesland Sachsen-Anhalt bleiben. Durch eine Bodenplatte und einen Aufsteller mit erläuterndem Text habe die Kirchengemeinde das "Schandmal" in ein "Mahnmal" umgewandelt, befanden die obersten Zivilrichterinnen und -richter Deutschlands in ihrem Urteil am Dienstag in Karlsruhe.

© APA/dpa