Die Corona-Quarantäne könnte bald der Vergangenheit angehören. Im Epidemiegesetz wird ein Passus eingefügt, der es dem Gesundheitsminister ermöglicht, alternativ allgemeine Verkehrsbeschränkungen einzuführen. Die Omikron-Variante habe gezeigt, dass bei vorwiegend milden Krankheitsverläufen auch Verkehrsbeschränkungen ein taugliches Mittel sein können, um die Verbreitung einzudämmen, heißt es in den Erläuterungen zu der Novelle.
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