Corona-Verordnung bringt auch Änderung bei Grünem Pass
Die ab 1. Juni geltende Verordnung zur Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen bringt in weiterer Folge auch Änderungen beim Grünen Pass. Für einen 3G-Nachweis ist ab 23. August die Kombination aus Impfung und Genesung nicht mehr ausreichend. Ansonsten wird durch die Verordnung wie erwartet die Maskenpflicht im lebensnotwendigen Handel, in Apotheken und in Öffis bis zum 23. August ausgesetzt. Die Ausnahmen von der 3G-Pflicht werden jenen von der Impfpflicht angepasst.
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