Kleine Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen.

Gericht: Ryanair-Check-in-Gebühr war unzulässig

32 Klauseln in den Geschäftsbedingungen der irischen Billigfluglinie Ryanair wurden für unzulässig befunden. Geklagt hatte die Arbeiterkammer Wien. Die Passagiere können jetzt unter anderem ihre Check-in-Gebühr von 55 Euro zurückverlangen.

© APA