Das derzeit noch geltende Kopftuchverbot in den Kindergärten fällt. In der neuen 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wird die Maßnahme nicht mehr enthalten sein, bestätigte man im Bundeskanzleramt gegenüber der APA. Zuvor war der Verfassungsdienst in einer der APA vorliegenden Stellungnahme zum Schluss gekommen, dass das Kopftuchverbot "nicht mit der Bundesverfassung vereinbar" sein dürfte.
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