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UVP-Feststellungsverfahren: Jetzt hängt viel von der Umweltanwältin ab

Beweisverfahren, ob für geplante Loser-Gondel eine UVP gemacht werden muss, ist abgeschlossen. Die Gutachter verneinen diese Frage – noch ist der Bescheid aber nicht fertig. Außerdem: Keine Konsenswidrigkeit bei bisherigen Projekten, sagt die Behörde.

Blick aus einer der geplanten Gondeln vom Loser auf Altaussee
© Loser
Blick aus einer der geplanten Gondeln vom Loser auf Altaussee
Christian Huemer
Teamleiter - Redaktion Mürztal